Energie- und Brandschutzprofi eGen.
Flirstraße 26, 6500 Landeck
FN 372255 i
(Im Folgenden „Genossenschaft“ oder „Vermittler“)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Vermittlungsleistungen, Angebote und Verträge zwischen der Energie- und Brandschutzprofi eGen (im Folgenden „Genossenschaft“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
Die Genossenschaft fungiert als Vermittlungsstelle für freie Rauchfangkehrerleistungen und verwandte Dienstleistungen.
Die tatsächliche Leistungserbringung erfolgt durch ein Mitgliedsunternehmen der Genossenschaft oder – sofern erforderlich – durch ein geeignetes externes Partnerunternehmen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Auftrag des Kunden an die Genossenschaft und der Annahme des Auftrages durch die Genossenschaft, oder
- telefonische oder mündliche Terminvereinbarung mit anschließender schriftlicher Bestätigung durch die Genossenschaft.
Die Genossenschaft vermittelt den Auftrag an ein geeignetes Mitgliedsunternehmen.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Ausführung nicht durch die Genossenschaft selbst erfolgt.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, bis spätestens zum Kehrtermin die vorliegenden AGBs, sowie die aktuelle Preisliste der Genossenschaft gelesen und akzeptiert zu haben. Ansonsten verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, den Termin rechtzeitig (min. 3 Tage vorher) abzusagen und die bereits entstandenen Kosten zu tragen.
3. Leistungen der Genossenschaft
Die Genossenschaft erbringt folgende Leistungen:
- Vermittlung von Rauchfangkehrerarbeiten und sonstigen Dienstleistungen.
- Koordination der Terminvereinbarung zwischen Auftraggeber und ausführendem Betrieb.
- Rechnungslegung gegenüber dem Auftraggeber im eigenen Namen.
- Abwicklung der internen Leistungsabrechnung mit dem ausführenden Mitgliedsbetrieb.
Die konkrete Leistungserbringung (z. B. Kehr-, Überprüfungs- oder Messarbeiten) erfolgt ausschließlich durch den zugewiesenen Fachbetrieb.
Die Genossenschaft ist berechtigt, Leistungen auch durch Nicht-Mitgliedsbetriebe zu vermitteln, sofern dies zur Auftragserfüllung notwendig oder zweckmäßig ist.
4. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in EUR und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die jeweils aktuelle Preisliste ist der Website www.oetzkamin.at zu entnehmen.
- Die Rechnung wird von der Genossenschaft gelegt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß UGB.
Der ausführende Mitgliedsbetrieb verrechnet seine Leistungen an die Genossenschaft, nicht an den Auftraggeber.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- geeigneten, unfallsicheren Zugang zu allen erforderlichen Räumen, Dachbereichen, Anlagen und Feuerstätten sicherzustellen,
- alle sicherheitsrelevanten Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen,
- alle Undichtheiten an Feuerungsanlagen mitzuteilen, durch welche Ruß während der Kehrarbeiten austreten kann mitzuteilen,
- alle bereits bekannten Mängel an den Feuerungsanlagen wahrheitsgemäß mitzuteilen.
- notwendige Unterlagen und Angaben rechtzeitig bereitzustellen.
Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten nicht gewährleistet. Entstehende Zusatzkosten trägt der Auftraggeber.
6. Leistungsfristen
Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit, Witterungseinflüsse oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Frist angemessen.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistung für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung liegt beim ausführenden Betrieb.
Mängel sind binnen 7 Tagen nach Durchführung schriftlich der Genossenschaft zu melden, welche die Information an den ausführenden Betrieb weiterleitet.
Ansprüche gegen die Genossenschaft bestehen nur, wenn diese selbst schuldhaft gegen organisatorische Pflichten verstoßen hat.
8. Haftung
Die Genossenschaft haftet ausschließlich für eigene Vermittlungs-, Organisations- und Abrechnungsfehler.
Eine Haftung für:
- entgangenen Gewinn
- mittelbare Schäden
- Folgeschäden
- fehlerhafte Ausführung durch Mitglieds- oder Partnerbetriebe
ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Genossenschaft vorliegt.
Für handwerkliche Arbeiten haftet ausschließlich der ausführende Betrieb gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Kündigung / Rücktritt
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- wesentliche Pflichten der Genossenschaft nicht erfüllt werden, oder
- wichtige Gründe vorliegen, die die Zusammenarbeit unzumutbar machen.
Bereits erbrachte oder vermittelte Leistungen sind vollständig zu bezahlen.
Die Genossenschaft kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sicherheitsrelevante Gründe, gefährliche Anlagenzustände oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers dies erforderlich machen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
Die Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur:
- Vermittlung,
- Durchführung der Dienstleistung,
- Abrechnung
erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Genossenschaft.
11. Urheberrecht
Unterlagen, Berichte, Konzepte oder digitale Inhalte bleiben geistiges Eigentum der Genossenschaft bzw. des ausführenden Betriebes, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
12. Gerichtsstand / Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Genossenschaft, soweit gesetzlich zulässig.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt.